Die Vorteile von E-Government

E-Government macht die Verwaltung schneller, einfacher, effektiver und transparenter und kann damit die Erwartungen, die Menschen an eine moderne Verwaltung haben, noch besser erfüllen. Beim E-Government werden die Möglichkeiten der elektronischen Information- und Kommunikationwege und vor allem auch der elektronischen Transaktion über das Internet zielbewusst und konsequent eingesetzt.

Der Einsatz neuer Medien ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen über den traditionellen Weg hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Neben einer Vielfalt an Informationen im Internet geht die Verwaltung sukzessive dazu über, alle Verfahrensschritte - vom Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens - online anzubieten. Im Interesse der Verwaltungskunden (Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen) werden mittels E-Government Amtswege erleichtert und Verwaltungsabläufe verkürzt.

Die elektronische Signatur

Eine sichere und vertrauliche Kommunikation zwischen Verwaltung und deren Kunden, sowie ein angemessener Datenschutz sind die Voraussetzung für eine notwendige Akzeptanz der E-Governemnt Anwendungen. Die elektronische Signatur bietet Informations- und Datensicherheit auf höchstem Niveau. Eine elektronische Signatur (Unterschrift) dient grundsätzlich dazu, die Authentizität (Echtheit) eines elektronischen Dokumentes zu gewährleisten, insbesondere kann sie dem Signator (Unterzeichner) zugeordnet werden. Bei einer elektronischen Signatur werden zu diesem Zweck dem elektronischen Dokument elektronische Daten (Signaturdaten) beigefügt, sodass die Echtheit des Dokumentes gewährleistet und die Identität des Signators festgestellt werden kann. Die Abwicklung von elektronischen Verwaltungsverfahren wird mit der elektronischen Signatur erheblich erleichtert.

Verfahrensbeschleunigung durch Online-Anbringen im Burgenland

Mit Online-Formularen können Anbringen (unter Berücksichtigung bestimmter technischer Voraussetzungen im Sinne des § 13 Abs. 1 AVG) beim Amt der Bgld. Landesregierung und den bgld. Bezirkshauptmannschaften rechtswirksam eingebracht werden. Dieses Service bietet die Möglichkeit weitgehend unabhängig von Ort und Zeit, Anträge elektronisch zu übermitteln oder Einsicht in bestimmte Verfahren (z.B. Wohnbauförderung) zu nehmen. Ausfüllhilfen und Auswahllisten erhöhen den Bedienerkomfort. Das mehrmalige Eingeben von Stammdaten entfällt, da Formulardaten gespeichert und bequem wieder geladen werden können. Beilagen können elektronisch angeschlossen bzw. nachgereicht werden. Sofern keine rechtlichen oder technischen Gründe dagegen sprechen, ist die Vorlage von Originalen nicht erforderlich.
Online-Formulare können mit der ID Austria elektronisch unterzeichnet werden. Die Bürgerkarte dient einerseits zur Identifikation und andererseits zur Gewährleistung der Authentizität Ihres Antrages (elektronische Signatur anstatt händischer Unterschrift). Aufgrund der eingegeben Daten erfolgt automatisch die Ermittlung des Empfängers und die Weiterleitung des Anbringens an die zuständige Fachabteilung beim Amt der Bgld. Landesregierung bzw. an die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Der erfolgreiche Eingang eines Anbringens wird mittels  Eingangsbestätigung inklusive Amtssignatur dokumentiert. Insgesamt wird durch die durchgängig elektronische Abwicklung der Verwaltungsaufwand verringert und die Beschleunigung der Verfahren ermöglicht.
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