E-Government macht die Verwaltung schneller, einfacher, effektiver und
transparenter und kann damit die Erwartungen, die Menschen an eine
moderne Verwaltung haben, noch besser erfüllen. Beim E-Government werden
die Möglichkeiten der elektronischen Information- und Kommunikationwege
und vor allem auch der elektronischen Transaktion über das Internet
zielbewusst und konsequent eingesetzt.
Der Einsatz neuer Medien ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen
über den traditionellen Weg hinaus einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich zu machen. Neben einer Vielfalt an Informationen im Internet
geht die Verwaltung sukzessive dazu über, alle Verfahrensschritte - vom
Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens - online anzubieten. Im
Interesse der Verwaltungskunden (Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen)
werden mittels E-Government Amtswege erleichtert und Verwaltungsabläufe
verkürzt.
Die elektronische Signatur
Eine sichere und vertrauliche Kommunikation zwischen Verwaltung und
deren Kunden, sowie ein angemessener Datenschutz sind die Voraussetzung
für eine notwendige Akzeptanz der E-Governemnt Anwendungen. Die
elektronische Signatur bietet Informations- und Datensicherheit auf
höchstem Niveau. Eine elektronische Signatur (Unterschrift)
dient grundsätzlich dazu, die Authentizität (Echtheit) eines
elektronischen Dokumentes zu gewährleisten, insbesondere kann sie dem
Signator (Unterzeichner) zugeordnet werden. Bei einer elektronischen
Signatur werden zu diesem Zweck dem elektronischen Dokument
elektronische Daten (Signaturdaten) beigefügt, sodass die Echtheit
des Dokumentes gewährleistet und die Identität des Signators
festgestellt werden kann. Die Abwicklung von elektronischen
Verwaltungsverfahren wird mit der elektronischen Signatur erheblich
erleichtert.
Verfahrensbeschleunigung durch Online-Anbringen im
Burgenland
Mit Online-Formularen können Anbringen (unter Berücksichtigung
bestimmter technischer Voraussetzungen im Sinne des § 13 Abs. 1 AVG)
beim Amt der Bgld. Landesregierung und den bgld.
Bezirkshauptmannschaften rechtswirksam eingebracht werden. Dieses
Service bietet die Möglichkeit weitgehend unabhängig von Ort und Zeit,
Anträge elektronisch zu übermitteln oder Einsicht in bestimmte Verfahren
(z.B. Wohnbauförderung) zu nehmen. Ausfüllhilfen und
Auswahllisten erhöhen den Bedienerkomfort. Das mehrmalige
Eingeben von Stammdaten entfällt, da Formulardaten gespeichert
und bequem wieder geladen werden können. Beilagen können
elektronisch angeschlossen bzw. nachgereicht werden. Sofern keine
rechtlichen oder technischen Gründe dagegen sprechen, ist die Vorlage
von Originalen nicht erforderlich.
Online-Formulare können mit der ID Austria elektronisch unterzeichnet werden. Die Bürgerkarte dient einerseits zur
Identifikation und andererseits zur Gewährleistung der Authentizität
Ihres Antrages (elektronische Signatur anstatt händischer Unterschrift). Aufgrund
der eingegeben Daten erfolgt automatisch die Ermittlung des Empfängers
und die Weiterleitung des Anbringens an die zuständige Fachabteilung
beim Amt der Bgld. Landesregierung bzw. an die zuständige
Bezirkshauptmannschaft. Der erfolgreiche Eingang eines Anbringens
wird mittels Eingangsbestätigung
inklusive Amtssignatur dokumentiert. Insgesamt wird durch die durchgängig elektronische
Abwicklung der Verwaltungsaufwand verringert und die Beschleunigung der
Verfahren ermöglicht.
Digitales Amt
Österreichs digitales Amt - die Plattform für digitale Amtswege und Bürgerservice Information.