Rechtlicher Rahmen
In Österreich stand von Beginn an der Weg eines österreichweit einheitlichen, freiwillig koordinierten E-Governments im Vordergrund. Bürgerkarte, Stammzahl, Personenbindung, bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) und Amtssignatur sind nur einige Basiselemente, die beim österreichischen E-Government zum Einsatz kommen. Das Festlegen von verbindlichen Standards und Basismodulen garantiert die effiziente Umsetzung von E-Government Maßnahmen.
Mit dem E-Government-Gesetz (E-GovG) wurden die geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines nachhaltigen E-Governments geschaffen. Das Gesetz bildet die rechtliche Basis für die eingesetzten E‑Government-Instrumente und -Bausteine. Es ermöglicht elektronische Verfahren und ist damit ein wesentlicher Beitrag zur gemeinsamen E-Government Strategie in Österreich.
Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
RIS-Rechtsinformationssystem
Die Inhalte der Gesetze bzw. Verordnungen können im
RIS-Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
http://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht
Tipps für die Suche im RIS:
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