Anbringen unabhängig von „Öffnungszeiten“
Mit den Online-Formularen können Sie unabhängig von Ort und Zeit Ihr
Anbringen an das Amt der Burgenländischen Landesregierung bzw. an eine
burgenländische Bezirkshauptmannschaft richten. Als Datum und Uhrzeit
des Einlangens gilt der auf der Eingangsbestätigung ausgewiesene Zeitpunkt.
Ausstellung einer (elektronischen) Eingangsbestätigung
Der erfolgreiche Eingang Ihres Anbringens mit einem Online-Formular wird
durch den Formularserver mittels Eingangsbestätigung dokumentiert. Diese
enthält u.a. die exakte Angabe des Eingangszeitpunktes und ist mittels
Amtssignatur bestätigt. Das ist wesentlicher Vorteil gegenüber der
Übermittlung mittels Email.
Verfahrensbeschleunigung durch Überprüfung der Daten
Um die Qualität der Daten zu erhöhen, werden Ihre Eingaben bestimmten
verfahrensabhängigen Überprüfungen unterzogen. Diese unterstützten, dass korrekte Daten an die Behörde übermittelt
werden und können eine Beschleunigung des Verfahrens ermöglichen.
Online-Formulare beinahlten Hinweise und Ausfüllhilfen und machen so die Nutzung besonders
komfortabel.
Upload von Beilagen
Beilagen können unter Berücksichtigung bestimmter technischer
Voraussetzungen (
Zulässige Dateiformate für elektronische Beilagen) dem Anbringen angeschlossen
werden ("Datei-Upload"). Sofern keine rechtlichen oder technischen Gründe dagegen
sprechen ist die Vorlage des Originals nicht erforderlich.
Elektronische Signatur des Antrages
Ist die Unterschriftleistung in einem Verfahren erforderlich, so kann
diese mittels ID Austria geleistet werden. Die elektronische Unterschrift gewährleistet insbesondere die
Authentizität Ihrer Eingabe und ist der händischen Unterschrift
rechtlich gleichgestellt.
Automatische Weiterleitung der Eingabe an den Empfänger
Der Formularserver gewährleistet die Weiterleitung der Eingabe an die
als Empfänger ausgewiesene Fachabteilung beim Amt der Burgenländischen
Landesregierung bzw. Bezirksverwaltungsbehörde.