Formulare sortiert nach Fachbereichen

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Fachbereich Arbeit

 Fahrtkostenzuschuss
Beihilfe für Arbeitnehmer/innen. Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingelangt sein.
 Geschützte Arbeit - Lohnkostenzuschuss
Auf Grundlage des § 14 des Burgenländischen Chancengleichheitsgesetzes – Bgld. ChG, LGBI.Nr. 31/2024, idgF., kann das Land Burgenland einen Zuschuss für einen geschützten Arbeitsplatz (Lohnkostenzuschuss zum Ausgleich der Erwerbsminderung) gewähren.
 Lehre mit Matura
Förderung für Betriebe oder Ausbildungseinrichtungen im Rahmen des Projektes Berufsmatura "Lehre mit Reifeprüfung"
 Lehrlingsförderungszuschuss
Zuschuss im Rahmen der Arbeitnehmerförderung
 Qualifikationsförderungszuschuss
Zuschuss für berufsorientierte Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmerförderung
 Sonderförderprogramm - Chance 50 plus
Ergänzungsförderung zur Verlängerung der Beschäftigungsdauer und finanziellen Ausweitung der Aktion „COME BACK“ des AMS 
 Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge
Zuschuss im Rahmen der Arbeitnehmerförderung

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