Formulare sortiert nach Fachbereichen
Formularinfo: Klicken Sie auf das Informationssymbol für mehr Information (z.B. Kontaktdaten, Richtlinien).
Fachbereich Arbeit
Beihilfe für Arbeitnehmer/innen. Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingelangt sein.
Geschützte Arbeit - Lohnkostenzuschuss
Auf Grundlage des § 14 des Burgenländischen Chancengleichheitsgesetzes – Bgld. ChG, LGBI.Nr. 31/2024, idgF., kann das Land Burgenland einen Zuschuss für einen geschützten Arbeitsplatz (Lohnkostenzuschuss zum Ausgleich der Erwerbsminderung) gewähren.
Förderung für Betriebe oder Ausbildungseinrichtungen im Rahmen des Projektes Berufsmatura "Lehre mit Reifeprüfung"
Lehrlingsförderungszuschuss
Zuschuss im Rahmen der Arbeitnehmerförderung
Qualifikationsförderungszuschuss
Zuschuss für berufsorientierte Weiterbildung
im Rahmen der Arbeitnehmerförderung
Sonderförderprogramm - Chance 50 plus
Ergänzungsförderung zur Verlängerung der Beschäftigungsdauer und finanziellen Ausweitung der Aktion „COME BACK“ des AMS
Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge
Zuschuss im Rahmen der Arbeitnehmerförderung
Weiterführende Links