Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 88/2009
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2009, mit der die Burgenländische Wohnbauförderungsverordnung 2005 geändert wird
LGBl. Nr. 86/2009
Gesetz vom 29. Oktober 2009, mit dem die Burgenländische Landarbeitsordnung 1977 geändert wird (XIX. Gp. RV 1223 AB 1291)
LGBl. Nr. 85/2009
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. Dezember 2009, mit der das Entgelt, der Materialkostenersatz und das Sperrgeld der Hausbesorgerinnen und Hausbesorger neu festgesetzt werden (Burgenländische Hausbesorger-Entgeltverordnung 2010)
LGBl. Nr. 84/2009
Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2009 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufs der B 63a Oberwarter Straße („Umfahrung Oberwart, 2. Teil“) und der Änderung des Straßenverlaufs der B 63 Steinamangerer Straße und der B 50 Burgenland Straße
LGBl. Nr. 83/2009
Gesetz vom 1. Oktober 2009, mit dem das Katastrophenhilfegesetz geändert wird (XIX. Gp. RV 1184 AB 1242)
LGBl. Nr. 82/2009
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. November 2009, mit der der Kostenbeitrag 2010 festgesetzt wird
LGBl. Nr. 81/2009
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 30. November 2009 betreffend die Aufhebung von Teilen der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Oberwart vom 30. Juni 2009, mit der straßenpolizeiliche Regelungen für das Gemeindegebiet der Gemeinde Oberwart getroffen werden
LGBl. Nr. 80/2009
Gesetz vom 1. Oktober 2009, mit dem das Landesvertragsbedienstetengesetz 1985 geändert wird (21. Novelle zum Landesvertragsbedienstetengesetz 1985) (XIX. Gp. RV 1200 AB 1246) [CELEX Nr.
32003L0109 32004L0038 ]
LGBl. Nr. 79/2009
Gesetz vom 1. Oktober 2009, mit dem das Burgenländische Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997 geändert wird (11. Novelle zum Burgenländischen Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997) (XIX. Gp. RV 1197 AB 1243) [CELEX Nr.
32003L0109 32004L0038 ]