Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 7/2021
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Februar 2021 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 6 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka vom 19.12.2018 über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr gesetzwidrig war
LGBl. Nr. 6/2021
Gesetz vom 10. Dezember 2020 über die Organisation und Förderung des Tourismus im Burgenland (Burgenländisches Tourismusgesetz 2021 - Bgld. TG 2021) (XXII. Gp. IA 418 AB 431)
LGBl. Nr. 5/2021
Gesetz vom 10. Dezember 2020 über die neuerliche Anpassung des Burgenländischen Gemeinderechts anlässlich der COVID-19-Pandemie (XXII. Gp. IA 411 AB 426)
LGBl. Nr. 4/2021
Gesetz vom 10. Dezember 2020, mit dem das Burgenländische Kulturförderungsbeitragsgesetz geändert wird (XXII. Gp. IA 420 AB 437)
LGBl. Nr. 3/2021
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15. Jänner 2021, mit der die Burgenländische Höchsttarifverordnung 2011 geändert wird
LGBl. Nr. 2/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Jänner 2021, mit der die Burgenländische Mindeststandardverordnung geändert wird
LGBl. Nr. 1/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Jänner 2021, mit der die Burgenländische Richtsatzverordnung geändert wird