Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 66/2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2024, mit der die Burgenländische Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 2019 geändert wird
LGBl. Nr. 65/2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. Oktober 2024 über die Grundausbildung der Landesbediensteten (Grundausbildungsverordnung Land - GAusbV-Land)
LGBl. Nr. 64/2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. Oktober 2024, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (Geschäftsordnung der Landesregierung - GeOL)
LGBl. Nr. 63/2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. September 2024, mit der die Verordnung über die Voraussetzungen für die Einreihung in die einzelnen Modellfunktionen (Zugangsverordnung) geändert wird
LGBl. Nr. 62/2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. September 2024, mit der die Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung geändert wird
LGBl. Nr. 61/2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. September 2024 über die Aufhebung der Verordnung, mit der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst erlassen werden
LGBl. Nr. 60/2024
Gesetz vom 19. September 2024, mit dem das Burgenländische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009, das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher und das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014 geändert werden (XXII. Gp. RV 2567 AB 2603)
LGBl. Nr. 59/2024
Gesetz vom 19. September 2024, mit dem das Burgenländische Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2016 geändert wird (XXII. Gp. RV 2564 AB 2607)
LGBl. Nr. 58/2024
Gesetz vom 19. September 2024, mit dem das Burgenländische Landesbedienstetengesetz 2020, das Burgenländische Landesvertragsbedienstetengesetz 2013 und das Burgenländische Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997 geändert werden (XXII. Gp. RV 2561 AB 2604)
LGBl. Nr. 57/2024
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. September 2024, betreffend den Regionalen Strukturplan Gesundheit Burgenland 2025