Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 87/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. Dezember 2023, mit der ein Entwicklungsprogramm für die Region „Mittelburgenland“ erlassen wird
LGBl. Nr. 86/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. Dezember 2023, mit der die Verordnung, mit der eine Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland vorgenommen wird, geändert wird
LGBl. Nr. 85/2023
Gesetz vom 19. Oktober 2023 über den Kulturförderungsbeitrag (Burgenländisches Kulturförderungsbeitragsgesetz 2024) (XXII. Gp. IA 2099 AB 2132)
LGBl. Nr. 84/2023
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. November 2023 betreffend die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung - FSchVE)
LGBl. Nr. 83/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. November 2023, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung (GeOL) geändert wird
LGBl. Nr. 82/2023
Gesetz vom 16. November 2023, mit dem das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 geändert wird (XXII. Gp. RV 2156 AB 2190)
LGBl. Nr. 81/2023
Gesetz vom 16. November 2023, mit dem das Burgenländische Pflichtschulgesetz 1995 geändert wird (XXII. Gp. RV 2157 AB 2192)
LGBl. Nr. 80/2023
Gesetz vom 21. September 2023, mit dem das Burgenländische Abgabengesetz und das Gesetz über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland geändert werden (XXII. Gp. RV 2029 AB 2075) [CELEX Nr.
32020L2184 ]
LGBl. Nr. 79/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. November 2023, mit der die Burgenländische SeniorInnentageszentrenverordnung geändert wird
LGBl. Nr. 78/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. November 2023 über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest 2024 (Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2024)