Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

    LGBl. Nr. 46/2026
    Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 3. Juni 2026 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 – ÖStP 2025 [CELEX Nr.   32024L1265  ]
    LGBl. Nr. 45/2026
    Gesetz vom 21. Mai 2026, mit dem das Burgenländische Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert wird (XXIII. Gp. RV 659 AB 692) [CELEX Nr.   32024L1233  ]
    LGBl. Nr. 44/2026
    Gesetz vom 21. Mai 2026, mit dem das Burgenländische Landesbedienstetengesetz 2020, das Burgenländische Landesvertragsbedienstetengesetz 2013, das Burgenländische Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997, das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014, das Burgenländische Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz, das Gemeindebedienstetengesetz 1971 und das Burgenländische Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001 geändert werden (Sammelgesetz - Dienstrecht 2026) (XXII. Gp. RV 657 AB 691) 
    LGBl. Nr. 43/2026
    Gesetz vom 21. Mai 2026, mit dem das Burgenländische Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 geändert wird (XXIII. Gp. RV 658 AB 705) [CELEX Nr.   32009R1107    32023R0564    32025R2203  ]
    LGBl. Nr. 42/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Mai 2026 betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe und der Amerikanischen Rebzikade (Burgenländische GFD-Verordnung 2026) [CELEX Nr.   32016R2031  ]
    LGBl. Nr. 41/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Mai 2026 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Deutschkreutz 
    LGBl. Nr. 40/2026
    Gesetz vom 23. April 2026 über die aufgrund der Richtlinie (EU) 2024/1233 erforderliche Anpassung der Burgenländischen Landesrechtsordnung (Sammelgesetz - Anpassung Richtlinie (EU) 2024/1233) (XXIII. Gp. RV 631 AB 631) [CELEX Nr.   32022L2041    32024L1233  ]
    LGBl. Nr. 39/2026
    Gesetz vom 23. April 2026, mit dem das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 geändert wird (XXIII. Gp. RV 603 AB 651) 
    LGBl. Nr. 38/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. April 2026, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Hackerberg aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Hackerberg) 
    LGBl. Nr. 37/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. April 2026, mit der der Rettungsbeitrag für das Jahr 2026 festgesetzt wird (Burgenländische Rettungsbeitragsverordnung 2026)