Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 41/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Mai 2026 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Deutschkreutz
LGBl. Nr. 40/2026
Gesetz vom 23. April 2026 über die aufgrund der Richtlinie (EU) 2024/1233 erforderliche Anpassung der Burgenländischen Landesrechtsordnung (Sammelgesetz - Anpassung Richtlinie (EU) 2024/1233) (XXIII. Gp. RV 631 AB 631) [CELEX Nr.
32022L2041 32024L1233 ]
LGBl. Nr. 39/2026
Gesetz vom 23. April 2026, mit dem das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 geändert wird (XXIII. Gp. RV 603 AB 651)
LGBl. Nr. 38/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. April 2026, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Hackerberg aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Hackerberg)
LGBl. Nr. 37/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. April 2026, mit der der Rettungsbeitrag für das Jahr 2026 festgesetzt wird (Burgenländische Rettungsbeitragsverordnung 2026)
LGBl. Nr. 36/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 2026 über die Festsetzung der LKF-Gebühren und der weiteren Entgelte an den öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland (Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2026)
LGBl. Nr. 35/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. April 2026, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Mai 2025, mit der Teile des Gebietes der Katastralgemeinden Gattendorf, Parndorf und Potzneusiedl zum „Europaschutzgebiet Burgenländische Leithaauen“ erklärt werden, geändert wird
LGBl. Nr. 34/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 2026 betreffend die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003
LGBl. Nr. 33/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 2026, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde St. Michael im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung St. Michael im Burgenland)
LGBl. Nr. 32/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 2026, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Rauchwart aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Rauchwart)