Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 79/2025
Gesetz vom 16. Oktober 2025, mit dem das Burgenländische Klimaschutzgesetz (Bgld. KliG) erlassen wird (XXIII. Gp. RV 325 AB 378)
LGBl. Nr. 78/2025
Gesetz vom 16. Oktober 2025, mit dem das Burgenländische Gemeindefondsgesetz geändert wird (XXIII. Gp. IA 334 AB 363)
LGBl. Nr. 77/2025
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2025, mit der Teile der KG Siegendorf zum Naturschutzgebiet „Siegendorfer Pußta, Heide und Rochus“ erklärt werden
LGBl. Nr. 76/2025
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. Oktober 2025, mit der die Verordnung, mit der die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Windkraft- und Photovoltaikabgabe festgelegt wird, geändert wird
LGBl. Nr. 75/2025
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2025, mit der die Landes-Auslandsverwendungsverordnung geändert wird
LGBl. Nr. 74/2025
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2025, mit der die Verordnung über die Ausbildungseinrichtungen sowie über die Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin oder zum Diplom-Sozialbetreuer geändert wird
LGBl. Nr. 73/2025
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2025, mit der die Verordnung über die Ausbildungseinrichtungen sowie über die Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer geändert wird
LGBl. Nr. 72/2025
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2025, mit der die Burgenländische Heimhilfeausbildungs-Verordnung geändert wird
LGBl. Nr. 71/2025
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2025, mit der die Burgenländische Höchstsatzverordnung geändert wird
LGBl. Nr. 70/2025
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2025, mit der die Geschäftsordnung der Landesregierung geändert wird