Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

    LGBl. Nr. 109/2025
    Gesetz vom 11. Dezember 2025, mit dem das Burgenländische Kulturförderungsgesetz geändert wird (XXIII. Gp. RV 431 AB 474) 
    LGBl. Nr. 108/2025
    Gesetz vom 11. Dezember 2025, mit dem das Burgenländische Sozialeinrichtungsgesetz 2023, das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2024 und das Burgenländische Sozialunterstützungsgesetz geändert wird (XXIII. Gp. IA 430 AB 473) 
    LGBl. Nr. 107/2025
    Gesetz vom 11. Dezember 2025, mit dem das Burgenländische Weinbaugesetz 2019 geändert wird (XXIII. Gp. RV 452 AB 500) 
    LGBl. Nr. 106/2025
    Gesetz vom 11. Dezember 2025, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019, das Burgenländische Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz, das Burgenländische Baugesetz 1997 und das Burgenländische Elektrizitätswesengesetz 2006 geändert werden (Zweites Burgenländisches Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) (XXIII. Gp. RV 432 AB 464) [CELEX Nr.   32023L1791    32023L2413  ]
    LGBl. Nr. 105/2025
    Gesetz vom 11. Dezember 2025, mit dem das Gesetz über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Burgenland (Burgenländisches Energieeffizienzgesetz - Bgld. EEG) erlassen und das Burgenländische IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz geändert wird (XXIII. Gp. RV 435 AB 475) [CELEX Nr.   32023L1791    32023L2413  ]
    LGBl. Nr. 104/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2025, mit der die Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 geändert wird 
    LGBl. Nr. 103/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2025, mit der die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten des Burgenländischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgesetzt wird (Burgenländische BH-Übertragungsverordnung-Rotationssystem 2026) 
    LGBl. Nr. 102/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2025, mit der die Burgenländische Höchstsatzverordnung geändert wird 
    LGBl. Nr. 101/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2025, mit der die Verordnung über die Neufestsetzung der Tourismusabgaben geändert wird 
    LGBl. Nr. 100/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2025, mit der der Grundbetrag der Kammerumlagen neu festgesetzt wird