Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 13/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. Jänner 2026, mit der die Kurordnung für den Kurort Bad Tatzmannsdorf geändert wird
LGBl. Nr. 12/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. Jänner 2026, mit der die Kurordnung für den Kurort Bad Sauerbrunn geändert wird
LGBl. Nr. 11/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung betreffend die Vertragsschablonen gemäß dem Burgenländischen Stellenbesetzungsgesetz geändert wird
LGBl. Nr. 10/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Aufteilung des der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden Ortstaxenanteils aufgehoben wird
LGBl. Nr. 9/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Südburgenland aufgehoben wird
LGBl. Nr. 8/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Mittelburgenland-Rosalia aufgehoben wird
LGBl. Nr. 7/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Nordburgenland aufgehoben wird
LGBl. Nr. 6/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026 betreffend die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, des Sozialversicherungsgesetzes 1977, des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes, des Dienstleistungsscheckgesetzes, des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993, des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, der Arbeitsmittelverordnung, des Arbeitsruhegesetzes, der Bauarbeiterschutzverordnung, des Landarbeitszeitgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes, des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes sowie des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (Bgld. BH-Übertragungsverordnung – Arbeits- und Sozialrechtsdelikte)
LGBl. Nr. 5/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2025, mit der die Grundausbildungsverordnung Land geändert wird
LGBl. Nr. 4/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die in die jeweiligen Tourismusverbände zu entsendenden Delegierten geändert wird