Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

    LGBl. Nr. 13/2024
    Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. März 2024 über die Aufhebung einer Wortfolge in § 16 Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz – Bgld. LVwGG durch den Verfassungsgerichtshof 
    LGBl. Nr. 12/2024
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Februar 2024, mit der die Kurordnung für den Kurort Bad Sauerbrunn geändert wird 
    LGBl. Nr. 11/2024
    Gesetz vom 22. Februar 2024, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019, das Burgenländische Baugesetz 1997, das Burgenländische Elektrizitätswesengesetz 2006, das Burgenländische IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz und das Gesetz über die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft geändert werden (XXII. Gp. RV 2334 AB 2348) [CELEX Nr.   32012L0018  ]
    LGBl. Nr. 10/2024
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Februar 2023, mit der die Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 geändert wird 
    LGBl. Nr. 9/2024
    Gesetz vom 14. Dezember 2023 über Förderungen aus dem Burgenländischen Sozial- und Klimafonds (Burgenländisches Fördergesetz - Bgld. FöG) (XXII. Gp. RV 2206 AB 2255) 
    LGBl. Nr. 8/2024
    Gesetz vom 14. Dezember 2023, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019 geändert wird (XXII. Gp. IA 2221 AB 2260) 
    LGBl. Nr. 7/2024
    Gesetz vom 14. Dezember 2023 über die Sozialunterstützung im Burgenland (Burgenländisches Sozialunterstützungsgesetz - Bgld. SUG) (XXII. Gp. RV 2218 AB 2256) [CELEX Nr.   32003L0109    32004L0038    32011L0051    32011L0095    32021L1883  ]
    LGBl. Nr. 6/2024
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Februar 2024, mit welcher die Verordnung, mit welcher die einzelnen Modellstellen innerhalb der Modellfunktionen festgelegt und einem Gehaltsschema und Gehaltsband zugeordnet werden (Modellstellen-Verordnung), geändert wird 
    LGBl. Nr. 5/2024
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Februar 2024, mit der die Verordnung über die Voraussetzungen für die Einreihung in die einzelnen Modellfunktionen (Zugangsverordnung) geändert wird 
    LGBl. Nr. 4/2024
    Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 6. Februar 2024, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung geändert wird