Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

    LGBl. Nr. 35/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. April 2026, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Mai 2025, mit der Teile des Gebietes der Katastralgemeinden Gattendorf, Parndorf und Potzneusiedl zum „Europaschutzgebiet Burgenländische Leithaauen“ erklärt werden, geändert wird 
    LGBl. Nr. 34/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 2026 betreffend die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 
    LGBl. Nr. 33/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 2026, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde St. Michael im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung St. Michael im Burgenland) 
    LGBl. Nr. 32/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. April 2026, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Rauchwart aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Rauchwart) 
    LGBl. Nr. 31/2026
    Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 31. März 2026 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass Punkt 2. der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 12. Dezember 1994, Zlen. 10/03/11/23 und 10/03/3/30, kundgemacht durch Aufstellung von Straßenverkehrszeichen, gesetzwidrig war 
    LGBl. Nr. 30/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. März 2026 über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage (Ergänzungszulagenverordnung 2026) 
    LGBl. Nr. 29/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. März 2026, mit der die Aufwertungsfaktoren, die Höchstbeitragsgrundlage und die Geringfügigkeitsgrenze in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten für das Jahr 2026 festgesetzt werden 
    LGBl. Nr. 28/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. März 2026, mit der der Anpassungsfaktor in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten für das Jahr 2026 festgesetzt wird 
    LGBl. Nr. 27/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. März 2026, mit der die Wahlkartenverordnung 2012 geändert wird 
    LGBl. Nr. 26/2026
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. März 2026, mit der die Verordnung, mit der Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland festgelegt werden, geändert wird [CELEX Nr.   32023L2413  ]