Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 67/2026
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. September 2026 über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für amtliche Kontrollen und Probenahmen nach der Geflügelhygieneverordnung 2007 (Geflügelhygienegebührenverordnung 2026)
LGBl. Nr. 66/2026
Gesetz vom 24. September 2026, mit dem das Burgenländische Personalzuweisungsgesetz-Krankenanstalten geändert wird (XXIII. Gp. RV 760 AB 822)
LGBl. Nr. 65/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2026, mit der nähere Regelungen hinsichtlich des Pflegekinderwesens und der Krisenpflege im Rahmen der vollen Erziehung getroffen werden (Burgenländische Pflegekinderverordnung - Bgld. PKVO) [CELEX Nr.
32024L1346 ]
LGBl. Nr. 64/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2026, mit der Teile der Katastralgemeinde Marz zum „Naturschutzgebiet Donatuskreuz“ erklärt werden
LGBl. Nr. 63/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. September 2026, mit welcher die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ aufsichtsbehördlich genehmigt wird
LGBl. Nr. 62/2026
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. August 2026 über die Ladenöffnungszeiten in Parndorf am 26. August 2026
LGBl. Nr. 61/2026
Gesetz vom 25. Juni 2026, mit dem das Burgenländische Kulturförderungsbeitragsgesetz 2024 geändert wird (XXIII. Gp. IA 716 AB 746)
LGBl. Nr. 60/2026
Gesetz vom 25. Juni 2026, mit dem das Burgenländische Pflichtschulgesetz 1995 geändert wird (XXIII. Gp. RV 685 AB 742)
LGBl. Nr. 59/2026
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 31. Juli 2026 betreffend die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten betreffend Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz für den Steinbruch Pilgersdorf von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart (Bgld. BH-Übertragungsverordnung - Steinbruch Pilgersdorf)