Formulare sortiert von A bis Z
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E-Government Burgenland finden.
Geflügel: Checkliste für amtliche Kontrollen gem. § 14 Geflügelhygieneverordnung
Geflügel: Checkliste für Eierzeuger
Geflügel: Checkliste für Packstellen (Sammelstellen)
Geflügel: Checkliste gemäß VO (EG) 853/2004 für eine gute Hygienepraxis für Eierpack- und Eiersammelstellen
Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen gem. §33 KFG
Geodaten und Kartenservice Burgenland
Geschützte Arbeit - Lohnkostenzuschuss
Auf Grundlage des § 14 des Burgenländischen Chancengleichheitsgesetzes – Bgld. ChG, LGBI.Nr. 31/2024, idgF., kann das Land Burgenland einen Zuschuss für einen geschützten Arbeitsplatz (Lohnkostenzuschuss zum Ausgleich der Erwerbsminderung) gewähren.
Gewerbeanmeldung mit einem Standort im Burgenland
Gewerbeberechtigung - Feststellung der individuellen Befähigung
Für die Ausübung eines reglementiertes Gewerbe oder ein Teilgewerbe, ist die Befähigung zur Ausübung dieses Gewerbes nachzuweisen
Gewerbeberechtigung - Zurücklegung
Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung
Gewerberechtlicher Geschäftsführer - Ausscheiden
Ausscheiden einer (Filial-)Geschäftsführerin bzw. eines (Filial-)Geschäftsführers (Beendigung dieser Tätigkeit)
Gewerberechtlicher Geschäftsführer - Bestellung
Bestellung einer neuen gewerberechtlichen (Filial-)Geschäftsführerin bzw. eines neuen gewerberechtlichen (Filial-)Geschäftsführers
Gewerberegister - Auszug bzw. Auskunft
Auszug oder Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria über eigenes Gewerbe oder ein fremdes Gewerbe
Gewerbestandort - Verlegung
Standortverlegung eines Gewerbes
Giftbezug gemäß § 42 des Chemikaliengesetzes 1996 und der Giftverordnung 2000
Grundsteuerbefreiung - Feststellung der Förderbarkeit für die Errichtung eines Eigenheimes (Einfamilienhaus)
Die Feststellung der Förderbarkeit dient ausschließlich als Nachweis für die Grundsteuerbefreiung.
Zulassung zur fachlichen Eignungsprüfung für das mit Kraftfahrzeugen betriebene Güterbeförderungsgewerbe (gemäß Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr – BZGü-VO, BGBl.Nr. 221/1994 i.d.g.F.)