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Beihilfe für Arbeitnehmer/innen. Der Ökobonus kann nur im nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres eingelangt sein.
Beihilfe für Arbeitnehmer/innen. Der Ökobonus kann nur im nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres eingelangt sein.
Ökologische Gebäudebewertung