Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

    LGBl. Nr. 41/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juni 2025 betreffend die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Stadtschlaining (Nr. 34051 Neumarkt im Tauchental) und der Gemeinde Weiden bei Rechnitz (Nr. 34001 Allersdorf) 
    LGBl. Nr. 40/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juni 2025 betreffend die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Stadtschlaining (Nr. 34051 Neumarkt im Tauchental) und der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka (Nr. 34076 Siget in der Wart) 
    LGBl. Nr. 39/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Mai 2025 über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage (Ergänzungszulagenverordnung 2025) 
    LGBl. Nr. 38/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Mai 2025, mit der die Aufwertungsfaktoren, die Höchstbeitragsgrundlage und die Geringfügigkeitsgrenze in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten für das Jahr 2025 festgesetzt werden 
    LGBl. Nr. 37/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Mai 2025, mit der der Anpassungsfaktor in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten für das Jahr 2025 festgesetzt wird 
    LGBl. Nr. 36/2025
    Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg vom 7.3.2025 über die Durchführung einer Volksabstimmung über den Beschluss des Gemeinderates vom 7.3.2025, Tagesordnungspunkt 6, „Einführung von Straßenbezeichnungen in der Gemeinde Hackerberg und Antragstellung bei der Österr. Post AG über die Zuteilung einer burgenländischen Postleitzahl“, aufgehoben wird 
    LGBl. Nr. 35/2025
    Gesetz vom 15. Mai 2025, mit dem das Burgenländische Landesvertragsbedienstetengesetz 2013, das Burgenländische Landesbedienstetengesetz 2020, das Burgenländische Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz, das Burgenländische Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997, das Gemeindebedienstetengesetz 1971, das Burgenländische Landesverwaltungsgerichtsgesetz, das Burgenländische Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001, das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014, das Burgenländische Landesbezügegesetz und das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 geändert werden (Sammelgesetz - Dienstrecht 2025) (XXIII. Gp. RV 94 AB 116) 
    LGBl. Nr. 34/2025
    Gesetz vom 15. Mai 2025, mit dem das Burgenländische Straßengesetz 2005 geändert wird (XXIII. Gp. RV 93 AB 115) 
    LGBl. Nr. 33/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Mai 2025 betreffend die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Markt Neuhodis (KG 34046 Neuhodis Markt) und der Gemeinde Schachendorf (KG 34015 Dürnbach) 
    LGBl. Nr. 32/2025
    Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Mai 2025, mit der das „Europaschutzgebiet Waasen-Hanság“ geändert wird [CELEX Nr.   32009L0147  ]