Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 113/2024
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Dezember 2024, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Mittelburgenland / Oberpullendorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird
LGBl. Nr. 112/2024
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Dezember 2024, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Jennersdorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird
LGBl. Nr. 111/2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 2024 mit der die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten des Burgenländischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgesetzt wird (Burgenländische BH-Übertragungsverordnung-Rotationssystem 2025)
LGBl. Nr. 110/2024
Gesetz vom 12. Dezember 2024, mit dem das Burgenländische Landesbetreuungsgesetz geändert wird (XXII. Gp. IA 2754 AB 2771) [CELEX Nr.
32013L0033 ]
LGBl. Nr. 109/2024
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 18. Dezember 2024 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird
LGBl. Nr. 108/2024
Gesetz vom 12. Dezember 2024, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019 geändert und das Burgenländische Raumplanungseinführungsgesetz aufgehoben wird (XXII. Gp. RV 2743 AB 2776) [CELEX Nr.
32018L2001 32023L2413 ]
LGBl. Nr. 107/2024
Gesetz vom 17. Oktober 2024, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019 geändert wird (XXII. Gp. IA 2641 AB 2671) [CELEX Nr.
32023L2413 ]
LGBl. Nr. 106/2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 2024, mit der die Landes-Grenzwerteverordnung 2012 und die Burgenländische Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungsverordnung geändert werden [CELEX Nr.
32022L0431 ]
LGBl. Nr. 105/2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 2024, mit der die Verordnung über die Höchstsätze für den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf (Burgenländische Höchstsatzverordnung) geändert wird
LGBl. Nr. 104/2024
Gesetz vom 12. Dezember 2024, mit dem das Burgenländische Landesbedienstetengesetz 2020, das Burgenländische Landesvertragsbedienstetengesetz 2013, das Burgenländische Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997, das Burgenländische Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001, das Burgenländische Landesverwaltungsgerichtsgesetz und das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014 geändert werden (Sammelgesetz - Mindestlohnrichtlinie) (XXII. Gp. RV 2723 AB 2779) [CELEX Nr.
32022L2041 ]