Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 44/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 31. Mai 2023, mit der die Burgenländische Bauverordnung 2008 geändert wird [CELEX Nr.
32018L0844 ]
LGBl. Nr. 43/2023
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 31. Mai 2023 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages
LGBl. Nr. 42/2023
Gesetz vom 2. März 2023 über die Anpassungen der Burgenländischen Landesgesetze anlässlich der einheitlichen Regelung über die Bestellung von Aufsichtsorganen im Burgenland nach dem Burgenländischen Aufsichtsorgangesetz (XXII. Gp. RV 1752 AB 1786)
LGBl. Nr. 41/2023
Verordnung vom 16. Mai 2023, mit der die Verordnung über die Voraussetzungen für die Einreihung in die einzelnen Modellfunktionen (Zugangsverordnung) geändert wird
LGBl. Nr. 40/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Mai 2023, mit der leistbare Kaufpreise für Baulandgrundstücke im Burgenland festgelegt werden
LGBl. Nr. 39/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Mai 2023, mit der die Verordnung, mit der Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland festgelegt werden, geändert wird
LGBl. Nr. 38/2023
Gesetz vom 2. März 2023 über die Bestellung von Aufsichtsorganen (Burgenländisches Aufsichtsorgangesetz - Bgld. AOG) (XXII. Gp. RV 1759 AB 1787)
LGBl. Nr. 37/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Mai 2023 über die Festsetzung der LKF-Gebühren und der weiteren Entgelte an den öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland (Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2023)
LGBl. Nr. 36/2023
Gesetz vom 27. April 2023, mit dem das Burgenländische Pflichtschulgesetz 1995 geändert wird (XXII. Gp. RV 1872 AB 1905) (XXII. Gp. RV 1872 AB 1905)
LGBl. Nr. 35/2023
Gesetz vom 27. April 2023, mit dem das Burgenländische Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997, das Burgenländische Landesbedienstetengesetz 2020, das Burgenländische Landesvertragsbedienstetengesetz 2013, das Burgenländische Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001, das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014, das Burgenländische Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz, das Burgenländische Landes-Gleichbehandlungsgesetz und das Gemeindebedienstetengesetz 1971 geändert werden (XXII. Gp. RV 1873 AB 1906) (XXII. Gp. RV 1873 AB 1906) [CELEX Nr.
32019L1152, 32019L1158 ]