Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 106/2022
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 22. Dezember 2022 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023
LGBl. Nr. 105/2022
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Dezember 2022, mit der die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten des Burgenländischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgesetzt wird (Burgenländische BH-Übertragungsverordnung- Rotationssystem)
LGBl. Nr. 104/2022
Gesetz vom 15. Dezember 2022, mit dem das Burgenländische Gemeindevolksrechtegesetz geändert wird (XXII. Gp. RV 1638 AB 1670)
LGBl. Nr. 103/2022
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Dezember 2022, mit der die Burgenländische Mindeststandardverordnung geändert wird
LGBl. Nr. 102/2022
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Dezember 2022, mit der die Burgenländische Richtsatzverordnung geändert wird
LGBl. Nr. 101/2022
Gesetz vom 15. Dezember 2022 mit dem das bgld. Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetzes geändert wird (XXII. Gp. IA 1651 AB 1673)
LGBl. Nr. 100/2022
Verordnung vom 13. Dezember 2022 zur Neufestsetzung der Höhe der Landschaftsschutzabgabe
LGBl. Nr. 99/2022
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Dezember 2022 über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest 2023 (Burgenländische ASP-Präventionsverordnung 2023)
LGBl. Nr. 98/2022
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Dezember 2022, mit der der Grundbetrag der Kammerumlagen neu festgesetzt wird
LGBl. Nr. 97/2022
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 2022 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass §§ 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 25. November 2019 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2019 als gesetzwidrig aufgehoben werden