Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 98/2021
Gesetz vom 21. Oktober 2021, mit dem das Burgenländische Tourismusgesetz 2021 geändert wird (XXII. Gp. RV 1014 AB 1034)
LGBl. Nr. 97/2021
Gesetz vom 21. Oktober 2021, mit dem das Burgenländische Tourismusgesetz 2021 (Bgld. TG 2021) geändert wird (XXII. Gp. IA 419 AB 1033)
LGBl. Nr. 96/2021
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 2021, mit der der Kostenbeitrag 2022 festgesetzt wird
LGBl. Nr. 95/2021
Gesetz vom 21. Oktober 2021, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019 geändert wird (XXII. Gp. IA 1007 AB 1035) [CELEX Nr.
32018L2001 ]
LGBl. Nr. 94/2021
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Dezember 2021, mit der der Rettungsbeitrag für das Jahr 2022 festgesetzt wird (Burgenländische Rettungsbeitragsverordnung 2022)
LGBl. Nr. 93/2021
Gesetz vom 16. Dezember 2021 über die Anpassungen der Burgenländischen Landesrechtsordnung anlässlich der COVID-19-Pandemie (XXII. Gp. IA 1083 AB 1148)
LGBl. Nr. 92/2021
Gesetz vom 16. Dezember 2021, mit dem die Gemeindewahlordnung 1992 und die Landtagswahlordnung 1995 geändert wird (XXII. Gp. RV 1114 AB 1145)
LGBl. Nr. 91/2021
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 16. Dezember 2021, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Mattersburg und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird
LGBl. Nr. 90/2021
Gesetz vom 16. Dezember 2021, mit dem das Burgenländische Volksabstimmungsgesetz, das Burgenländische Volksbefragungsgesetz und das Burgenländische Volksbegehrensgesetz geändert werden (XXII. Gp. RV 1116 AB 1146)
LGBl. Nr. 89/2021
Gesetz vom 16. Dezember 2021, mit dem das Burgenländische Landwirtschaftliche Schulgesetz geändert wird (XXII. Gp. RV 1115 AB 1147)