Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

LGBl. Nr. 92/2020
Gesetz vom 10. Dezember 2020, mit dem das Gesetz vom 23. Oktober 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Gemeindebediensteten des Burgenlandes (Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014 - Bgld. GemBG 2014) geändert wird (XXII. Gp. IA 421 AB 433) 
LGBl. Nr. 91/2020
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 2020 betreffend die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten zwischen der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister der Statutarstädte Eisenstadt und Rust als Bezirksverwaltungsbehörden und der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung hinsichtlich der Vergütung des Verdienstentganges nach dem Epidemiegesetz 1950 (Burgenländische BVB-Übertragungsverordnung Verdienstentgangsverfahren - Bgld. BVB-ÜVO) 
LGBl. Nr. 90/2020
Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 23. Dezember 2020, mit der vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in bettenführenden Krankenanstalten und Sozialeinrichtungen getroffen werden 
LGBl. Nr. 89/2020
Gesetz vom 10. Dezember 2020 über die Sicherung, Verwahrung und Nutzung von Archivgut (Burgenländisches Archivgesetz - Bgld. ArchivG) (XXII. Gp. RV 375 AB 434) [CELEX Nr.   32016R0679  ]
LGBl. Nr. 88/2020
Gesetz vom 10. Dezember 2020, mit dem das Burgenländische Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz geändert wird (XXII. Gp. RV 415 AB 428) 
LGBl. Nr. 87/2020
Gesetz vom 10. Dezember 2020, mit dem das Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994 geändert wird (XXII. Gp. RV 376 AB 436) 
LGBl. Nr. 86/2020
Gesetz vom 10. Dezember 2020, mit dem das Landesumlagegesetz geändert wird (XXII. Gp. RV 356 AB 435) 
LGBl. Nr. 85/2020
Gesetz vom 12. November 2020, mit dem das Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens geändert wird (XXII. Gp. RV 337 AB 362) [CELEX Nr.   32018L0843  ]
LGBl. Nr. 84/2020
Gesetz vom 12. November 2020, mit dem das Bgld. Veranstaltungsgesetz geändert wird (XXII. Gp. RV 336 AB 361) [CELEX Nr.   32018L0843  ]
LGBl. Nr. 83/2020
Gesetz vom 10. Dezember 2020 über die neuerliche Anpassung der Burgenländischen Landesrechtsordnung anlässlich der COVID-19-Pandemie (XXII. Gp. IA 412 AB 427)