Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

LGBl. Nr. 105/2019
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2019 betreffend die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Oslip (KG 30016 Oslip) und der Gemeinde Trausdorf an der Wulka (KG 30025 Trausdorf an der Wulka) 
LGBl. Nr. 104/2019
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2019 über die Voraussetzungen für die Einreihung in die einzelnen Modellfunktionen (Zugangsverordnung) 
LGBl. Nr. 103/2019
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2019, mit welcher die einzelnen Modellstellen innerhalb der Modellfunktionen festgelegt und einem Gehaltsschema und Gehaltsband zugeordnet werden (Modellstellen-Verordnung) 
LGBl. Nr. 102/2019
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2019 über die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinden, der Freistädte Eisenstadt und Rust und der Gemeindeverbände (Burgenländische Gemeindehaushaltsordnung 2020 - GHO 2020) 
LGBl. Nr. 101/2019
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2019, mit der nähere Regelungen über die Errichtung und den Betrieb von Altenwohn- und Pflegeheimen getroffen werden (Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimverordnung) 
LGBl. Nr. 100/2019
Gesetz vom 17. Oktober 2019 über die Feuer- und Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen im Burgenland (Bgld. Feuerwehrgesetz 2019 - Bgld. FwG 2019) (XXI. Gp. RV 1414 AB 2021) [CELEX Nr.   32016R0679  ]
LGBl. Nr. 99/2019
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 9. Dezember 2019, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird 
LGBl. Nr. 98/2019
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 2. Dezember 2019 über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Jennersdorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband 
LGBl. Nr. 97/2019
Gesetz vom 12. Dezember 2019, mit dem das Gesetz betreffend die Errichtung eines burgenländischen Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus aufgehoben wird (XXI. Gp. RV 2103 AB 2126) 
LGBl. Nr. 96/2019
Gesetz vom 12. Dezember 2019, mit dem das Burgenländische Jugendförderungsgesetz 2007 geändert wird (Burgenländische Jugendförderungsgesetz-Novelle 2019) (XXI. Gp. RV 2102 AB 2125)