Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 86/2018
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2018, mit der die Grundausbildungsverordnung Gemeinden geändert wird
LGBl. Nr. 85/2018
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2018, mit der die Weinbauverordnung geändert wird
LGBl. Nr. 84/2018
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2018, mit der der Grundbetrag der Kammerumlagen neu festgesetzt wird
LGBl. Nr. 83/2018
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2018, mit der die Verordnung über die Errichtung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Region Oberwart, die Auflösung von örtlichen Tourismusverbänden und die Auflösung des Regionalverbands Oberwart-Bad Tatzmannsdorf geändert wird
LGBl. Nr. 82/2018
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 21. Dezember 2018 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass §§ 10a und 10b des Burgenländischen Mindestsicherungsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben werden
LGBl. Nr. 81/2018
Gesetz vom 18. Oktober 2018, mit dem das Burgenländische Jugendschutzgesetz 2002 geändert wird (Burgenländische Jugendschutzgesetz-Novelle 2019) (XXI. Gp. RV 1441 AB 1472)
LGBl. Nr. 80/2018
Gesetz vom 13. Dezember 2018, mit dem das Burgenländische Straßengesetz 2005 geändert wird (XXI. Gp. RV 1542 AB 1588) [CELEX Nr.
32015L0996 ]
LGBl. Nr. 79/2018
Gesetz vom 13. Dezember 2018, mit dem das Bgld. Starkstromwegegesetz geändert wird (XXI. Gp. RV 1532 AB 1589)
LGBl. Nr. 78/2018
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 27. November 2018 mit der das Schongebiet Horizontalfilterbrunnen Kleylehof in Nickelsdorf zur Sicherung des Grundwasservorkommens im Raum Kleylehof bestimmt wird
LGBl. Nr. 77/2018
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 2018, mit der der Kostenbeitrag 2019 festgesetzt wird