Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 90/2013
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2013, mit der Teile des Bezirkes Mattersburg zum „Europaschutzgebiet Mattersburger Hügelland“ erklärt werden [CELEX Nr.
31992L0043 31997L0062 32006L0105 32009L0147 ]
LGBl. Nr. 89/2013
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2013 über die Festsetzung von Berechtigungssprengeln für öffentliche Hauptschulen und öffentliche Neue Mittelschulen
LGBl. Nr. 88/2013
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2013 über die Festsetzung der Pflichtsprengel für öffentliche Hauptschulen und öffentliche Neue Mittelschulen
LGBl. Nr. 87/2013
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Dezember 2013 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Mannersdorf an der Rabnitz
LGBl. Nr. 86/2013
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 19. Dezember 2013 über die Bildung des Standesamtsverbandes Mittelburgenland / Oberpullendorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
LGBl. Nr. 85/2013
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2013, mit der die Burgenländische Richtsatzverordnung geändert wird
LGBl. Nr. 84/2013
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2013, mit der die Burgenländische Mindeststandardverordnung geändert wird
LGBl. Nr. 83/2013
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2013 über die Ausbildungseinrichtungen sowie über die Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin oder zum Diplom-Sozialbetreuer
LGBl. Nr. 82/2013
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Dezember 2013 über die Ausbildungseinrichtungen sowie über die Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer
LGBl. Nr. 81/2013
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2013 über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde und die Art der Entrichtung der Gemeinde-, Landes- und Bundesverwaltungsabgaben bei den Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbänden (Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2014)