Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 83/2012
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Dezember 2012, mit der der Kostenbeitrag 2013 festgesetzt wird
LGBl. Nr. 82/2012
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 27. November 2012, mit der die Verordnung betreffend Behörden, in deren örtlichen Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben, geändert wird
LGBl. Nr. 81/2012
Gesetz vom 6. Dezember 2012, mit dem das Bürgermeister-Pensionsgesetz 1979 geändert wird (XX. Gp. IA 374 AB 612)
LGBl. Nr. 80/2012
Gesetz vom 6. Dezember 2012, mit dem das Burgenländische Bezügegesetz und das Gesetz LGBl. Nr. 93/1992 geändert werden (XX. Gp. IA 373 AB 611)
LGBl. Nr. 79/2012
Gesetz vom 6. Dezember 2012, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Landtag erleichtert wird (Burgenländisches Landtagsklubsfinanzierungsgesetz - Bgld. LKFinG) (XX. Gp. IA 375 AB 613)
LGBl. Nr. 78/2012
Gesetz vom 6. Dezember 2012 über die Förderungen des Landes Burgenland für im Landtag von Burgenland vertretene politische Parteien (Burgenländisches Parteien-Förderungsgesetz 2012 - Bgld. PaFöG 2012) (XX. Gp. IA 376 AB 614)
LGBl. Nr. 77/2012
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. November 2012 über die Einteilung der Gemeinden in Ortsklassen
LGBl. Nr. 76/2012
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. November 2012, mit der die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2012 geändert wird
LGBl. Nr. 75/2012
Gesetz vom 15. November 2012, mit dem das Burgenländische Krankenanstaltengesetz 2000 - Bgld. KAG 2000 geändert wird (Burgenländische Krankenanstaltengesetz-Novelle 2012) (XX. Gp. RV 352 AB 585)
LGBl. Nr. 74/2012
Gesetz vom 15. November 2012, mit dem das Burgenländische Gemeinde-Investitionsfondsgesetz geändert wird (XX. Gp. RV 351 AB 581)