Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

LGBl. Nr. 84/2010
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2010 über die Höhe der Lebensmittelkontrollgebühren (Burgenländische Lebensmittelkontrollgebührenverordnung - Bgld. LMKG-VO) 
LGBl. Nr. 83/2010
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2010, mit der der Kostenbeitrag 2011 festgesetzt wird 
LGBl. Nr. 82/2010
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Dezember 2010, mit der die Landes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung geändert wird 
LGBl. Nr. 81/2010
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Dezember 2010, mit der die Landes-Personalvertretungs-Wahlordnung geändert wird 
LGBl. Nr. 80/2010
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2010 über die Mindeststandards zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs (Burgenländische Mindeststandardverordnung - Bgld. MSV) 
LGBl. Nr. 79/2010
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 10. Dezember 2010, mit der das Entgelt, der Materialkostenersatz und das Sperrgeld der Hausbesorgerinnen und Hausbesorger neu festgesetzt werden (Burgenländische Hausbesorger-Entgeltverordnung 2011) 
LGBl. Nr. 78/2010
Gesetz vom 28. Oktober 2010 über die Erhebung eines Zuschlags zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe (XX. Gp. IA 52 AB 71) 
LGBl. Nr. 77/2010
Gesetz vom 28. Oktober 2010, mit dem das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 geändert wird (XX. Gp. RV 51 AB 65) [CELEX Nr.   32004L0083  ]
LGBl. Nr. 76/2010
Gesetz vom 28. Oktober 2010 über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung im Burgenland (Burgenländisches Mindestsicherungsgesetz - Bgld. MSG) (XX. Gp. RV 50 AB 66) [CELEX Nr.   32003L0109    32004L0038    32004L0083  ]
LGBl. Nr. 75/2010
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15. Dezember 2010 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung