Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 98/2008
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Dezember 2008 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Errichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten (Tierzuchtrat)
LGBl. Nr. 97/2008
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2008, mit der der Kostenbeitrag 2009 festgesetzt wird
LGBl. Nr. 96/2008
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der die Verordnung, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der nachstehend angeführten Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird, geändert wird
LGBl. Nr. 95/2008
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Marktgemeinde St. Margarethen im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen wird
LGBl. Nr. 94/2008
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008 betreffen die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Rotenturm an der Pinka (KG 34067 Rotenturm an der Pinka und KG 34076 Siget in der Wart) und Jabing (KG 34031 Jabing)
LGBl. Nr. 93/2008
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Klingenbach (KG 30009 Klingenbach) und Zagersdorf (KG 30028 Zagersdorf)
LGBl. Nr. 92/2008
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. März 2008 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Litzelsdorf (KG 34042 Litzelsdorf) und Ollersdorf im Burgenland (KG 31036 Ollersdorf)
LGBl. Nr. 91/2008
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 2. Dezember 2008, mit der das Entgelt, der Materialkostenersatz und das Sperrgeld der Hausbesorgerinnen und Hausbesorger neu festgesetzt werden (Burgenländische Hausbesorger-Entgeltverordnung 2009)
LGBl. Nr. 90/2008
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Dezember 2008, mit der die Referatseinteilung geändert wird
LGBl. Nr. 89/2008
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. Dezember 2008, mit der die Referatseinteilung geändert wird