Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 80/2007
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 21. Dezember 2007, mit der das Entgelt, der Materialkostenersatz und das Sperrgeld der Hausbesorgerinnen und Hausbesorger neu festgesetzt werden (Burgenländische Hausbesorger-Entgeltverordnung 2008)
LGBl. Nr. 79/2007
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2007, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der die Richtsätze, die Bekleidungsbeihilfe, der Heizkostenzuschuss, die Wohnkosten und die Höhe des Taschengeldes nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden, geändert wird
LGBl. Nr. 78/2007
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2007 mit welcher die Bildung des Gemeindeverbandes "Wasserreinhalteverband Gols/Mönchhof" aufsichtsbehördlich genehmigt wird
LGBl. Nr. 77/2007
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Dezember 2007, mit der der Beginn der Semesterferien in den landwirtschaftlichen Fachschulen des Burgenlandes im Schuljahr 2007/2008 festgelegt wird
LGBl. Nr. 76/2007
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 2007, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird
LGBl. Nr. 75/2007
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. November 2007 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
LGBl. Nr. 74/2007
Gesetz vom 27. September 2007 über Sozialbetreuungsberufe (Burgenländisches Sozialbetreuungsberufegesetz - Bgld. SBBG) (XIX. Gp. RV 557 AB 609) [CELEX Nr.
32003L0109 32004L0038 32005L0036 ]
LGBl. Nr. 73/2007
Gesetz vom 27. September 2007 über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (XIX. Gp. RV 560 AB 598)
LGBl. Nr. 72/2007
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. November 2007, mit der die Verordnung über die Neufestsetzung der Tourismusabgaben geändert wird
LGBl. Nr. 71/2007
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. November 2007 über die Erstellung von strategischen Lärmkarten und Aktionsplänen betreffend den Umgebungslärm (Bgld. Umgebungslärmschutzverordnung) [CELEX Nr.
21002L0049 ]