Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 101/2005
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 7. Dezember 2005 mit der das Entgelt, der Materialkostenersatz und das Sperrgeld der Hausbesorger neu festgesetzt wird
LGBl. Nr. 100/2005
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Dezember 2005, mit der die Bezirksverwaltungsbehörden ermächtigt werden in Angelegenheiten des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes im Namen des Landeshauptmannes zu entscheiden
LGBl. Nr. 99/2005
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 14. Dezember 2005 zur Verlängerung der Ausnahme von der Bewilligungspflicht nach § 32 WRG 1959 für Einleitungen aus bestehenden Kleinabwasserreinigungsanlagen
LGBl. Nr. 98/2005
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. November 2005 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Weingraben (KG Weingraben) und Draßmarkt (KG Draßmarkt)
LGBl. Nr. 97/2005
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. November 2005 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Unterrabnitz-Schwendgraben (KG Unterrabnitz) und Piringsdorf (KG Piringsdorf)
LGBl. Nr. 96/2005
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. November 2005 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Draßmarkt (KG Karl und KG Oberrabnitz) und Unterrabnitz-Schwendgraben (KG Schwendgraben)
LGBl. Nr. 95/2005
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. November 2005 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Unterfrauenhaid (KG Unterfrauenhaid) und Lackendorf (KG Lackendorf)
LGBl. Nr. 94/2005
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. November 2005, mit der die Eisenbahnzufahrtsstraßen Nr. 612 in Pama und Nr. 617 Oggau in Donnerskirchen aufgelassen werden
LGBl. Nr. 93/2005
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Oktober 2005, mit der die Verordnung über die Organisation sowie Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen geändert wird
LGBl. Nr. 92/2005
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Oktober 2005, mit der die Verordnung über die Errichtung des Regionalverbandes Leithaauen geändert wird