Landesgesetzblätter
Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt
für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt
kundgemachten Originalversion.
Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015
wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu
Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.
Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht
Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im
Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung
kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen
Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.
Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:
Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl
des Jahres die Anzeige verändern.
LGBl. Nr. 79/2003
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Dezember 2003, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung geändert wird
LGBl. Nr. 78/2003
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 2003, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Zagersdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird
LGBl. Nr. 77/2003
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 2003, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Raiding aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird
LGBl. Nr. 76/2003
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 2003, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Jabing aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird
LGBl. Nr. 75/2003
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 11. Dezember 2003, mit der das Entgelt, der Materialkostenersatz und das Sperrgeld der Hausbesorger neu festgesetzt wird
LGBl. Nr. 74/2003
Kundmachung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 9. Dezember 2003 über die Aufhebung der Abs. 1 bis 5 des § 21 des Burgenländischen Baugesetzes 1997
LGBl. Nr. 73/2003
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Dezember 2003, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Andau aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird
LGBl. Nr. 72/2003
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 2003, mit der Einkaufsorte festgelegt werden
LGBl. Nr. 71/2003
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. November 2003 über die Sicherheitsvertrauenspersonen nach dem Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetz 2001 (L-SVP-VO)
LGBl. Nr. 70/2003
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 21. November 2003 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeine Grafenschachen vom 27.10.2003, Zahl: 640/1-4-2003, mit der straßenpolizeiliche Regelungen für das Gemeindegebiet der Gemeinde Grafenschachen getroffen
werden