Landesgesetzblätter

Die Rechtsvorschriften des Landes Burgenland werden entsprechend dem Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 im Landesgesetzblatt für das Land Burgenland verlautbart. Als gültig und verbindlich gilt ausschließlich der Wortlaut der als Landesgesetzblatt kundgemachten Originalversion.

Das Land Burgenland stellte die Landesgesetzblätter ab November 2006 auch online im PDF-Format zur Verfügung. Seit 1.1.2015 wird das Landesgesetz ausschließlich elektronisch kundgemacht, nämlich durch Veröffentlichung im   Rechtsinformationssystem des Bundes . Auf den Seiten des E-Government-Portals des Landes Burgenland erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung zu Informationszwecken. Diesen Bekanntmachungen kommt keine verbindliche Wirkung zu. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.

Frühere Ausgaben der Landesgesetzblätter (ab dem Jahr 2000) können ebenfalls im   Rechtsinformationssystem des Bundes  abgerufen werden.

Ausdrucke der Verlautbarungen im (elektronischen) Landesgesetzblatt sowie Ausdrucke oder Vervielfältigungen der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 erschienenen Landesgesetzblätter erhalten Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Mehr Information dazu erhalten Sie bei der Bezugsquelle für das Landesgesetzblatt.

Anlagen zum Landesgesetzblatt - Auflage zur öffentlichen Einsicht

Anlagen, Pläne und andere Teile von Rechtsvorschriften, die wegen ihres Umfangs oder ihrer technischen Gestaltung nicht im Landesgesetzblatt, sondern durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei Dienststellen der Landes- oder Gemeindeverwaltung kundgemacht wurden, können Sie hier ebenfalls abrufen.

Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sie sind nicht authentisch. Es sind ausschließlich die zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Originaldokumente rechtsverbindlich.

Folgende Rechtsvorschriften wurden im Landesgesetzblatt kundgemacht:

Beim Seitenaufruf werden automatisch die Landesgesetzblätter des aktuellen Jahres aufgelistet. Sie können durch Auswahl des Jahres die Anzeige verändern.

LGBl. Nr. 80/2000
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Dezember 2000 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Sigleß 
LGBl. Nr. 79/2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 2000 zur Durchführung des Burgenländischen Luftreinhalte- und Heizungsanlagengesetzes 1999 (Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000 - LHG-VO 2000) 
LGBl. Nr. 78/2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 2000, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 1988 neu festgesetzt wird 
LGBl. Nr. 77/2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 2000, mit der die Richtsätze, die Bekleidungsbeihilfe, der Heizkostenzuschuss, die Wohnkosten und die Höhe des Taschengeldes nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden 
LGBl. Nr. 76/2000
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich 
LGBl. Nr. 75/2000
Gesetz vom 15. September 2000, mit dem das Bgld. Bodenschutzgesetz geändert wird (XVII. Gp. RV 979 AB 985) 
LGBl. Nr. 74/2000
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 22. November 2000, mit der die Verordnung der Marktgemeinde Draßmarkt vom 14.9.2000, Zl. 133/2000, bezüglich der Haltung von Hunden gemäß der Bgld. Tierschutzverordnung 1995 aufgehoben wurde 
LGBl. Nr. 73/2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. November 2000, mit der Bereiche des Bezirkes Oberpullendorf zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Landseer Berge) und zum Naturpark (Naturpark Landseer Berge) erklärt werden 
LGBl. Nr. 72/2000
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. November 2000 über die Auflösung des örtlichen Tourismusverbandes der Gemeinde Oslip und mit der die Verordnung über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden geändert wird 
LGBl. Nr. 71/2000
Gesetz vom 15. September 2000, mit dem das Lustbarkeitsabgabegesetz 1969 geändert wird (XVII. Gp. RV 980 AB 984)