Tourismusförderungsbeitrag

Beitragserklärung als digitaler Dienst im USP

Die Einreichung der Beitragserklärung gemäß Burgenländischem Tourismusgesetz 2019 erfolgt elektronisch überdas Unternehmensserviceportal (USP).

Sie benötigen dafür das Verfahrensrecht "Beitragserklärung gemäß Bgld. Tourismusgesetz durch Unternehmen" im USP.

Beitragserklärung gemäß Bgld.Tourismusgesetz  im USP aufrufen

Wenn Sie bereits über einen Zugang zum Unternehmensserviceportal verfügen:

  • Öffnen Sie die Internetseite www.usp.gv.at.
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche "Mein USP".
  • Melden Sie sich mit der Handy-Signatur oder USP-Kennung an.
  • Klicken Sie unter Meine Services oder Alle Services auf die Auswahl Beitragserklärung gemäß Burgenländischem Tourismusgesetz.

Bild: Verfahrensrecht

Wie erhalte ich im USP die Berechtigung für den Zugriff auf die Beitragserklärung?

Die Person, welche die Adminstration im USP für Ihr Unternehmen durchführt, kann Ihnen das Zugangsrecht zur "Beitragserklärung gemäß Bgld. Tourismusgesetz durch Unternehmen" geben:
Bild: Adminstration USP --> Verfahrensrechte verwalten --> Zuordnen

Bild: Beitragserklärung gemäß Bgld. Tourismusgesetz - Verfahrensrecht

Eine genaue Anleitung, wie Verfahrensrechte im USP verwaltet werden erhalten Sie unter nachfolgenden Links.

Weitere Informationen zum Tourismusförderungsbeitrag

Umfassende Informationen zum Tourisförderungssbeitrag (zuständige Abgabestelle, Berechnungsgrundlagen, uvm.) sowie Videotutorials zur USP Anwendung finden Sie auf der Homepage des Landes Burgenland (burgenland.at) unter folgendem Link.