Unternehmensserviceportal (USP)

Digitale Dienste des Landes Burgenland im USP

Das Land Burgenland bietet derzeit im Unternehmensserviceportal folgende Dienste:

Wer kann die digitalen Dienste im USP nutzen?

Alle Unternehmen (Firmen, Vereine, Einzelunternehmer) und ihre beruflichen Parteienvertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter, Rechtsanwälte, Notare) die im USP registriert sind, können die digitalen Dienste des Landes nutzen.

Digitale Dienste im USP aufrufen

Beim USP anmelden

Wenn Sie bereits über eine USP-Berechtigung verfügen, rufen Sie www.usp.gv.at auf, klicken Sie auf die Schaltfläche "Mein USP" und melden Sie sich mit der Handy-Signatur oder USP-Kennung an.

Bild: Mein USP

Alle Services

In dieser Ansicht werden alle Services aufgelistet, für die Sie durch die USP Administration Ihres Unternehmens berechtigt wurden.

Zum Öffnen, klicken Sie auf den jeweiligen Dienst, z.B. Formularservice Land Burgenland (FSB) .

Häufig verwendete Dienste können von Ihnen mit einem Klick auf den Stern (*) als Favorit gekennzeichnet und in die Ansicht "Meine Services" aufgenommen werden.

Bild: Ansicht - Alle Services im USP

Meine Services

Diese Ansicht zeigt eine Liste jener Services, die Sie selbst in der Ansicht „Alle Services“ als Favoriten ausgewählt haben.

Der jeweilige digitale Dienst kann wieder durch Anklicken aufgerufen werden.

Bild: USP Meine Services

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ich habe noch keinen USP Zugang - wie erhalte ich einen?

Alle Informationen wie Sie einen Zugang zum USP erhalten, finden Sie unter den folgenden Links.

Wie erhalte ich im USP die Zugriffsberechtigung auf die digitalen Dienste des Landes Burgenland?

Die Person, welche die Adminstration im USP für Ihr Unternehmen durchführt, kann Ihnen die jeweiligen Zugangsrechte zu den folgenden Diensten geben:
USP Formularservice Land Burgenland
USP Tourismusförderungsbeitrag
USP Bgld. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
USP AufgrabungsGIS Österreich

Bild: Adminstration USP --> Verfahrensrechte verwalten --> Zuordnen

Eine genaue Anleitung, wie Verfahrensrechte im USP verwaltet werden erhalten Sie unter nachfolgenden Links.